Bis zu 6.250 € KfW-Zuschuss oder 4.180 € von der Pflegekasse sind möglich – altersunabhängig und oft kombinierbar. Die LSH prüft Ihre Fördermöglichkeiten und begleitet Sie auf Wunsch bis zur Antragstellung.
Förderung prüfen Förderprogramme ansehenKurz erklärt: Für den barrierefreien Badumbau in Deutschland gibt es drei zentrale Wege: den KfW-Zuschuss 455-B (bis 6.250 €, altersunabhängig, ohne Pflegegrad), den Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei Pflegegrad) und den KfW-Kredit 159 (bis 50.000 €). Zuschüsse müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Die LSH prüft Ihre individuellen Fördermöglichkeiten – Förderauskunft ab 49 €, Komplettbegleitung bis zur Antragstellung 299 €.
Stand: 06/2026 · Quelle: Förderservice der LSH – Leistungsgemeinschaft SANITÄR-HEIZUNG GmbH · Alle Förderangaben ohne Gewähr.
Die Förderlandschaft für den barrierefreien Badumbau ist unübersichtlich. Genau hier setzt der Förderservice der LSH an.
KfW, Pflegekasse, Länder und Kommunen – wer fördert was, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen?
Zuschüsse müssen vor dem Vorhaben beantragt werden. Ein verpasster Schritt kostet schnell die komplette Förderung.
Maße, Nachweise, Antragswege: Kleine Fehler führen zu Ablehnung oder Verzögerung Ihres Zuschusses.
Privatkunden, Handwerksbetriebe und Fachhandel erhalten eine klare, individuelle Förderauskunft – schnell und verständlich.
Wir finden die passenden Fördertöpfe und zeigen, wie sich KfW-Zuschuss, Pflegekasse und Kredit optimal kombinieren lassen.
Bodengleiche Dusche, Haltegriffe und rutschhemmende Beläge senken das Sturzrisiko – und steigern den Wohnwert.
Auf Wunsch übernehmen wir den kompletten Prozess bis zur fertigen Antragstellung – in Abstimmung mit Ihrem Handwerker.
Es gibt drei Wege zur finanziellen Unterstützung beim barrierefreien Badumbau. Welcher zu Ihnen passt, ermitteln wir in Ihrer Förderauskunft.
Bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen, bis 6.250 € für den Standard „Altersgerechtes Haus". Altersunabhängig, kein Pflegegrad nötig.
Bis 4.180 € pro Maßnahme und Person bei vorliegendem Pflegegrad. Antrag mit Kostenvoranschlag vor Beginn.
Bis 50.000 € zinsgünstiger Kredit „Altersgerecht Umbauen" – mit Pflegekassen-Zuschüssen kombinierbar.
Antragsberechtigt sind u. a. Eigentümer von Ein-/Zweifamilienhäusern und Wohnungen, Ersterwerber sanierter Objekte, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen sowie Mieter mit Modernisierungsvereinbarung. Alle Angaben ohne Gewähr.
So einfach kommen Sie mit der LSH an Ihre Förderung – ohne Bürokratie-Stress.
Wir ermitteln, welche Programme für Ihr Vorhaben in Frage kommen und was Sie selbst oder Ihr Handwerker beantragen können.
Der Zuschuss wird vor Baubeginn beantragt. Planung und Beratung gelten nicht als Vorhabenstart.
Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt – eine zentrale Voraussetzung für den Zuschuss.
Nach Abschluss reichen Sie die Nachweise ein – Ihr Zuschuss wird ausgezahlt.
Wählen Sie, wie intensiv Sie die LSH bei Ihrem Förderantrag unterstützen soll.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir melden uns mit Ihrer individuellen Förderauskunft.
Die wichtigsten Antworten rund um Förderung und barrierefreien Badumbau.
Nein. Der KfW-Zuschuss 455-B ist altersunabhängig und setzt keinen Pflegegrad voraus. Liegt ein Pflegegrad vor, ist zusätzlich ein Zuschuss der Pflegekasse von bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person möglich.
Immer vor Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung gelten dabei nicht als Vorhabenstart und können vorab erfolgen.
Ja. Unsere Förderauskunft zeigt klar, was Sie selbst oder als Handwerksbetrieb für den Endkunden beantragen bzw. als Auskunft weiterleiten können.
Mieter können gefördert werden, wenn mit dem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung besteht. Ohne diese Vereinbarung prüfen wir alternative Finanzierungswege für Sie.
Die Förderauskunft erhalten Sie für einmalig 49 €. Die Komplettbegleitung bis zur fertigen Antragstellung kostet einmalig 299 €.